Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EvoNTech GmbH Unternehmensberatung – Stand vom 05.05.2025
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Rechtsgeschäfte und Vertragsbeziehungen zwischen der EvoNTech GmbH, Hubertusstraße 55, 82131 Gauting, Tel. +49 89 9789 3370, E-Mail office@evontech.de (nachfolgend „EvoNTech" genannt) und Kunden (nachfolgend „Vertragspartner" genannt).
1.2 Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen den EvoNTech und dem Vertragspartner geltend machen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Vertragsbedingungen auch gegenüber Dritten.
1.3 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Die Tätigkeit der EvoNTech besteht, sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Vertragspartners als Dienstleistung. Der Vertragspartner entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang, der von den EvoNTech empfohlenen oder mit den EvoNTech abgestimmten Planung oder Maßnahmen durch den Vertragspartner begleitet. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungsleistungen, wird die EvoNTech den Vertragspartner darauf aufmerksam machen. Eine solche Auftragserweiterung erfolgt durch die EvoNTech auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
2.3 Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Die EvoNTech übernimmt in Verbindung mit den zu erbringenden Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Die EvoNTech ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse der erbrachten Leistung nicht verantwortlich. Die EvoNTech ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags an sachverständigen Personen zu bedienen.
2.4 Die EvoNTech legt die vom Vertragspartner mitgeteilten Informationen bzw. die zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde.
2.5 Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse der EvoNTech gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung der EvoNTech und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag der Vertragspartner. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Vertragspartner und der EvoNTech einbezogen. Dies gilt auch, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit der EvoNTech für den Vertragspartner trägt oder übernimmt.
2.6 Es steht der EvoNTech frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3.1 Der Auftraggeber stellt der EvoNTech die zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
3.2 Auf Verlangen der EvoNTech hat der Vertragspartner die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erläuterungen in einer von EvoNTech formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
3.3 Erbringt der Vertragspartner nach Aufforderung von Seiten der EvoNTech die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, sind nach vorheriger schriftlicher Ankündigung die EvoNTech berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die EvoNTech dem Vertragspartner, die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen oder stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung, abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen, in Rechnung stellen.
4.1 Die Leistungen der EvoNTech werden, sofern nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart, nach den jeweiligen der EvoNTech geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Fahrtkosten, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
4.2 Die EvoNTech berechnet die erbrachten Leistungen gemäß jeweiliger Vereinbarung im entsprechenden Angebot.
4.3 Werden angeforderte Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen der EvoNTech nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist die EvoNTech berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist.
4.4 Zeit- und Vergütungsprognosen der EvoNTech in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von der EvoNTech nicht beeinflusst werden kann.
4.5 Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Vertragspartner zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen der EvoNTech zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
4.6 Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Vertragspartner nach Information durch die EvoNTech ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.
5.1 Bei der mit den EvoNTech vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen sind.
5.2 Die Rechnungen der EvoNTech werden ohne Abzüge innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt fällig, wenn nicht davon abweichende Bedingungen im jeweiligen Angebot vereinbart wurden.
5.3 Ist der Vertragspartner Verbraucher, kommt er durch die Mahnung der EvoNTech, spätestens jedoch 20 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.
5.4 Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug. Die EvoNTech ist berechtigt, nach Überschreitung des Zahlungsziels der zweiten Mahnung, ein Inkassobüro einzusetzen. Sämtliche Kosten hierfür sind vom Vertragspartner zu tragen.
5.5 Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
6.1 Die EvoNTech verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangt, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Vertragspartner sie von dieser Verpflichtung entbindet.
6.2 Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit diese eine Offenlegung gegenüber gesetzlichen Verpflichtungen oder gesetzlichen Anordnungen bedarf. Die EvoNTech ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
6.3 Eine Offenlegung des Geschäftsverhältnisses an Vertragspartner der EvoNTech erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Kunden.
7.1 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Vertragspartner wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – der EvoNTech schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Vertragspartner nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Vertragspartner zu EvoNTech wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere Microsoft 365) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
7.2 Die EvoNTech ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten des Vertragspartners und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern, sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat die EvoNTech deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
7.3 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter E-Mails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Vertragspartner mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter E-Mail einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies der EvoNTech mitteilen.
8.1 Die EvoNTech ist zur Aufbewahrung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Vertragspartner übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.
9.1 Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Beratungen, Erklärungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Diese sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
9.2 Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von der EvoNTech empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die EvoNTech die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
9.3 Die EvoNTech haftet, sofern es sich bei dem Vertragspartner um keinen Verbraucher handelt, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
9.4 Die Haftung der EvoNTech entfällt, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Vertragspartners zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründete Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der EvoNTech gerügt wurden.
10.1 Der Vertragspartner hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der EvoNTech gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich demgemäß, während sowie bis ein Jahr nach Beendigung der Beauftragung keine Mitarbeiter der EvoNTech direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines halben Jahresgehalts an EvoNTech.
10.2 Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit der EvoNTech, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist die EvoNTech zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
11.1 Soweit die EvoNTech Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist allein diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Erklärungen und Auskünfte der EvoNTech außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
12.1 Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13.1 Der an EvoNTech erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt die EvoNTech dem Vertragspartner schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Vertragspartner die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung der EvoNTech schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.
14.1 Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen, mit Ausnahme von Auftragserweiterungen, zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform.
14.3 Gerichtsstand ist der Sitz der EvoNTech. Diese kann den Vertragspartner jedoch auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren.
14.5 Sollte eine Regelung des Auftrages rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht.
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